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Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine der vielen Maßnahmen der Altersvorsorge, die nach dem Austritt aus dem beruflichen Leben dazu dienen sollen, dass man ohne Geldsorgen, ohne Einschränkungen das Leben weiterleben kann, dass man die Momente auch weiterhin genießen kann. Diese kann in der dritten Säule, in Rahmen der privaten Vorsorge zusammen mit der privaten Rentenversicherung, kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherung, Aktionfonds, Investmenfonds, Rürup-Rente und noch viele andere gefunden werden.

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die von dem Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Der Name der Rente kann auf Walter Riester, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zurückgeführt werden, der diese Idee zur freiwilligen Altersvorsorge hatte, die durch eine Altersvorsorgezulage erreicht werden soll.

Nicht jedermann ist zulagenberechtigt, nur die folgenden Personen: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Pflichtversicherte in Rahmen der Alterssicherung der Landwirte, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Bezieher von Krankengeld, Bezieher von Vorruhestandsgeld, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Kindererziehende, Wehr- und Zivildienstleistenden, Amtsträger, Beamte, Richter, usw. Die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Altersrentner, Bewzieher von Renten wegen verminderte Erwerbsfähigkeit oder Bezieher von Sozialhilfe haben dagegen keine Chance auf solche Zulagen.

Hier einige Chrakteristiken der Riester-Rente:

  • die Leistungen sind hierbei verschiedene Altersrenten, Hinterbliebenenrenten oder Invalidenrenten

  • die Zulage muss individuell beantragt werden

  • diese Förderung muss in einem speziellen, zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingeschlossen werden

  • die Leistungen werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr erbracht

  • hierbei kann nur eine lebenslange Rentenzahlung, zum Beispiel die sogenannte Leibrente in Frage kommen – also keine einmalige Kapitalzahlung –, es ist jedoch eine 30 Prozentige Teilauszahlung bei dem Rentenbeginn möglich

  • die Abschluss- und Vertriebskosten sollten auf fünf Jahre verteilt werden, mindestens

  • die Rentenzahlungen sind steuerpflichtig

  • kommen Steuervergünstigungen vor, dann müssen die Zulagen wegen falscher Verwendung zurückgezahlt werden

  • in Falle von Tod vor dem Rentenbeginn können die Zulagen von dem Ehepartner übernommen werden, das aber nur wenn dieser auch einen Vertrag besitzt

  • in Falle vom Umzug ins Ausland müssen die Zulagen, aber auch die Steuervorteile zurückgezahlt werden

  • bei einem Wechsel muss man mit zusätzliche Kosten rechnen

  • das eingezahlte Kapital kann nicht beleiht werden

Die Riester-Rente ist eine gute und vorteilhafte Ergenzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur gesetzlichen Altersvorsorge. Man sollte aber alle wichtigen Informationen darüber wissen, damit man auch diese Vorteile nutzen kann, und das noch vor dem Abschluss solche einer Maßnaheme.