Home Über Uns Kontakt
 
www.deutsche-versicherer.com
Die staatlichen Fördermöglichkeiten der Riester-Rente

Der Staat unterstützt seine Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine kaptalgedeckte Altersvorsorge, das heißt, das angesparte Kapital steht dem Sparer im Alter mit Zins und Zinseszins zur Verfügung. Förderberechtigt sind alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterskasse für Landwirte.

Die Regelungen für Riester gelten ebenso für alle Besoldungsempfänger wie Beamte oder Soldaten. Der Begriff Riesterrente legt zwar nahe, dass es sich bei den geförderten Anlageprodukten um eine Rentenversicherung handeln muss, aber die private Rentenversicherung ist nur eine von mehreren Anlageformen. Grundsätzlich werden verschiedene Produkte für die Altersvorsorge von staatlicher Seite gefördert, aber die Anlageprodukte müssen zertifiziert sein, also bestimmten Anforderungen genügen. Diese Mindestanforderungen muss jedes Riester-Produkt am Markt erfüllen, aber die Unterschiede zwischen den Riester-Produkten sind groß.

Ein Vergleich zwischen den Riester-Renten ist deshalb unbedingt notwendig. Die Förderung der Altersvorsorge erfolgt durch eine Zulage und einen Sonderausgabenabzugsbetrag. Die Zulagen liegen im Moment bei 154 Euro pro Person. Je Kind gibt es nochmals eine Zulage in der Höhe von 185 Euro.

Wenn das Kind ab dem 1. Januar 2008 geboren worden ist, erhöht sich die Kinderzulage für die Riester-Rente sogar auf 300 Euro im Jahr. Damit diese staatliche Förderung auch in voller Höhe fließt, muss der Sparer einen jährlichen Mindestbeitrag in seine Riester-Rente einzahlen. Ab dem Jahr 2008 sind dies mindestens vier Prozent des jährlichen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, wobei das Einkommen aus dem Vorjahr als Berechnungsgrundlage dient. Bei der Einkommenssteuererklärung kann ein jährlicher Betrag von 2.100 Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn der Versicherte genügend in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat.

Für Menschen mit einem geringen Einkommen, die ebenfalls in eine Riester-Rente investieren, liegt der Sockelbetrag bei fünf Euro im Monat bzw. 60 Euro jährlich. Je früher ein Versicherter damit beginnt, eine private Altersvorsorge anzusparen, desto weniger Geld muss er monatlich einzahlen. Ein 20-jähriger muss monatlich 33 Euro einzahlen, um nach 45 Jahren auf eine Zusatzrente von 300 Euro zu kommen. Wer erst als 50-jähriger mit dem Sparen beginnt, der muss 15 Jahre lang jeden Monat 210 Euro aufbringen, um mit 65 Jahren ebenfalls eine zusätzliche private Rente von 300 Euro ausgezahlt zu bekommen. Dazu kommt außerdem: Wer länger einzahlt, erhält auch länger die staatlichen Zuschüsse und über einen langen Zeitraum gibt es mehr Zinsen. 

Mehr über Riester-Rente finden Sie bei Monetos.