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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Die Versicherungsgesellschaften sind überwiegend privatwirtschaftliche Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte betreiben. Versicherungen wurden bis ins 17. Jahrhundert von Einzelpersonen oder eventuell Zünften finanziert (übernommen, und deckten mehr die Risiken der Seefahrt und eines Brandes ab. Im 17. Jahrhundert entstanden die ersten Versicherungsgesellschafte, unter denen auch die erste deutsche Versicherungsgesellschaf, „Hamburger Feuerkasse”, in 1676.

Eine besondere staatilche Prüfung ist bei Versicherungsgesellschaften erforderlich, (genau wie bei Banken)da sie eine ennorme wirtschaftliche Rolle spielen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt unter anderem, Zulassung, Rechtsformen, Geschäftsbetrieb, Kapitalanlagen und Aufsicht der Versicherungen. Zuständige Bundesbehörde ist die BAFin.

In Deutschland waren in 2004, 1400 Versicherungsanstälte zum Geschäftsverkehr zugelassez, jedoch gibt es klare Unterschiede der einheimischen und ausländischen Versicherungsgesellschaften. Ein Beispiel hierfür ist, das obwohl, ausländische Versicherungsgesellschaften in Deutschland zugelassen sind, sie dennoch der aufsicht der Herkunftsländer unterliegen.

Eine Versicherungsgesellschaft kann in Deutschland meisst als Aktiengesellschaft, oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts existieren.
Darüber hinaus gilt die Spartentrennung, d.h. das Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen von jeweils rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften betrieben werden.

Als folge kommt die Konzernbildung, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können.

Wer z.B. bei seinem Allianz-Vertreter eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit bei drei verschiedenen, rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.

Bei dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsunternehmen (GDV) haben siche die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen zusammengeschlossen. Der GDV ist eine der mächtigsten politischen Lobbys in Deutschland, weil die Versicherungsgesellschaften einen großen Anteil ihres Kapitals in Bundesanleihen investieren und somit als Gruppe der größte Gläubiger der Bundesrepublik Deutschland sind.